1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Herstellung, Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken sowie über Catering-, Service- und Leihleistungen der Fleischerei und Partyservice Gröne, Inhaber Elmar Gröne, Klingelbrink 25, 33378 Rheda-Wiedenbrück (nachfolgend „Gröne“).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Gröne ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Angebot, Vertragsschluss und Änderungen
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Gröne die Bestellung oder Angebotsannahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt. Änderungen des Auftrags werden erst mit Bestätigung durch Gröne verbindlich.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Umfang, Menge, Ausstattung, Lieferort, Lieferzeit und Vergütung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Saisonale oder beschaffungsbedingte Änderungen einzelner Zutaten oder Beilagen sind zulässig, wenn sie gleichwertig und zumutbar sind. Zwingende Vorgaben zu Allergien, Unverträglichkeiten oder Ernährung werden nicht ohne Abstimmung verändert.
4. Preise und Umsatzsteuer
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig gekennzeichnet ist. Zusätzliche Kosten für Anfahrt, Personal, Geschirr, Geräte, Auf- und Abbau oder besondere örtliche Anforderungen werden berechnet, wenn sie vereinbart oder durch nachträgliche Kundenwünsche verursacht wurden.
5. Personenzahl und endgültige Auswahl
Die verbindliche Personenzahl und endgültige Speisen- und Getränkeauswahl sind spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Personenzahl bildet die Mindestabrechnungsgrundlage. Spätere Erhöhungen bedürfen der Bestätigung. Minderungen nach Fristablauf werden nur berücksichtigt, soweit dadurch tatsächlich Aufwendungen erspart werden.
6. Lieferung, Abholung und Mitwirkung
Liefer- und Abholzeiten sind grundsätzlich Zeitfenster, sofern kein Fixtermin vereinbart wurde. Der Kunde sorgt für freie und sichere Zufahrt, geeignete Zugänge, erforderliche Stellflächen sowie vereinbarte Strom- und Wasseranschlüsse. Bei Selbstabholung geht die Verantwortung für Transport, Temperaturführung und sachgerechte Lagerung mit Übergabe auf den Kunden über; Rechte wegen bereits vorhandener Mängel bleiben unberührt.
7. Lebensmittelsicherheit und Allergene
Angaben zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen und Zusatzstoffen werden nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt. Besondere Allergien oder Unverträglichkeiten sind rechtzeitig und eindeutig mitzuteilen. Trotz sorgfältiger handwerklicher Herstellung können unbeabsichtigte Kreuzkontakte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Übergabe bzw. Ende einer Betreuung ist der Kunde für sachgerechte Lagerung, Kühlung und Hygiene verantwortlich.
8. Leihgegenstände und Equipment
Geschirr, Besteck, Gläser, Platten, Warmhaltegeräte, Tische, Dekorationen und sonstiges Equipment bleiben Eigentum von Gröne und sind zum vereinbarten Termin vollständig zurückzugeben, sofern keine Abholung vereinbart wurde. Für vom Kunden zu vertretenden Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Vorschriften; normale Abnutzung wird nicht berechnet.
9. Personal- und Serviceleistungen
Art, Zahl und Einsatzdauer des Personals richten sich nach der Vereinbarung. Verlängert sich der Einsatz auf Wunsch des Kunden oder wegen Umständen aus seinem Verantwortungsbereich, wird der zusätzliche Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
10. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Neukunden oder umfangreichen Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Stornierung durch den Kunden
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Gröne. Als pauschalierter Ersatz für entstandene Aufwendungen, gebundene Kapazitäten und entgangenen Gewinn werden vom vereinbarten Gesamtpreis berechnet:
- bis 14 Kalendertage vorher: kostenfrei
- 13–7 Tage vorher: 30 %
- 6–3 Tage vorher: 50 %
- 2–1 Tage vorher: 80 %
- am Veranstaltungstag oder nach Leistungsbeginn: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gröne bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und anderweitig verwendete Kapazitäten werden angerechnet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Bei einem von keiner Partei zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignis informieren sich die Parteien unverzüglich und suchen zunächst eine zumutbare Ersatzlösung oder Verlegung. Gesetzliche Rechte bei Unmöglichkeit, Rücktritt und Kündigung bleiben unberührt.
13. Mängel und Reklamationen
Erkennbare Mängel sollen möglichst unverzüglich angezeigt werden, damit Gröne Abhilfe schaffen kann. Gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern gehen durch eine verspätete Anzeige nicht verloren. Für Kaufleute gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
14. Haftung
Gröne haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ausdrücklich übernommenen Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15. Widerrufsrecht bei Termin-Catering und verderblichen Waren
Bei termingebundenen Catering-Leistungen sowie bei schnell verderblichen oder individuell angefertigten Waren kann nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht bestehen. Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher gesondert belehrt. Die Stornierungsregelung ist kein Widerrufsrecht.
16. Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Gröne ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von Gröne. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 26. August 2026